Gewerbliche Ware kann nicht wie private Ware über den normalen Zoll in die Schweiz eingeführt werden, sondern muss vorab elektronisch beim Deutschen/Schweizer Zoll angemeldet werden.
Eine Zollfreigrenze gibt es nicht.
Bei der Einfuhr muss die Schweizer Einfuhrsteuer und ev. weitere Zollabgaben bezahlt werden.
Wir erstellen ihnen die Schweizer Zollpapiere für die Einfuhr, bzw. die Deutschen Zollpapiere für die Ausfuhr.
(für die Erstellung der Papiere benötigen wir mind. 24 Std. Vorlaufzeit!)
Die Deutsche Ausfuhr ist ab einem Nettowarenwert von über 1000 € notwendig.