Hier können sie sich die Ausfuhrbescheinigung downloaden: Ausfuhrbescheinigung

Irrtürmlicherweise wird die Ausfuhr-Bescheinigung vielfach von Kunden selbst ausgefüllt, um Ware zu verzollen. Die Ausfuhr-Bescheinigung sollte aber in der Regel vom Versender ausgefüllt werden und nicht vom Kunden. Ausserdem ist sie immer nur in Verbindung mit einer Rechnung gültig. Ein Lieferschein genügt nicht, da dort der Warenwert nicht ausgewiesen ist. Verfügen sie über eine Rechnung mit Schweizer Adresse, dann benötigen sie keine Ausfuhr-Bescheinigung. Die Rechnung kann direkt am Zoll abgestempelt werden. Wissen Sie, dass der Versender Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet, können Sie sich den Aufwand zum Ausfüllen der Ausfuhr-Bescheinigung sparen.