Gewerbliche Ware kann nicht wie private Ware über den normalen Zoll in die Schweiz eingeführt werden, sondern muss vorab elektronisch beim Deutschen/Schweizer Zoll angemeldet werden. Eine Zollfreigrenze gibt es nicht. Bei der Einfuhr muss die Schweizer Einfuhrsteuer und ev. weitere Zollabgaben bezahlt werden. Wir erstellen ihnen die Schweizer Zollpapiere für die Einfuhr, bzw. die Deutschen Zollpapiere für die Ausfuhr. Auf Wunsch, verzollen wir ihre Sendung und liefern sie auch bis zu ihrem Bestimmungsort oder organisieren eine Speditionsfirma. Diese Dienstleistung kann auch von Privat-Personen in Anspruch genommen werden.
Gerne senden wir ihnen per E-Mail ein Angebot.