Private Sendungen

Private Sendungen dürfen bis zu einem Warenwert von unter
300 CHF pro Person ohne Verzollung
in die Schweiz eingeführt werden.

(Ausnahme bei Alkohol und Tabak, bitte informieren Sie sich vorab beim Schweizer Zoll über die Einfuhr)

Hier gehts zur Seite des Schweizer Zolls

Gewerbliche Sendungen

Gewerbliche Ware kann nicht wie private Ware über den normalen Zoll in die Schweiz eingeführt werden, sondern muss vorab elektronisch beim Deutschen/Schweizer Zoll angemeldet werden.

Eine Zollfreigrenze gibt es nicht.
Bei der Einfuhr muss die Schweizer Einfuhrsteuer und ev. weitere Zollabgaben bezahlt werden.

Wir erstellen ihnen die Schweizer Zollpapiere für die Einfuhr, bzw. die Deutschen Zollpapiere für die Ausfuhr. 
(für die Erstellung der Papiere benötigen wir mind. 24 Std. Vorlaufzeit!)

Die Deutsche Ausfuhr ist ab einem Nettowarenwert von über 1000 € notwendig.

Fixpreise:

 

Erstellung der Schweizer Einfuhrpapiere:

 40.00 €
(bis zu 2 Warenpositionen)

Erstellung der Deutschen Ausfuhrpapiere:

50.00€
(Wenn Netto-Warenwert über 1.000 €)
(bis zu 2 Warenpositionen)

jede weitere Warenposition:

4.00 €

Stand 01.07.2024  -Alle Preise inkl. der gestezlichen MwSt. 

Folgende Unterlagen benötigen wir zur Erstellung der Zollpapiere:

–  Handelsrechnung
–  Mass je Sendung (Länge x Breite x Höhe)
–  Gewicht der Sendung (in kg)
–  Auto-Kennzeichen des über
    die Grenze  fahrenden Fahrzeuges

Bitte senden Sie uns die Nachweise gerne per Mail an:
info@lieferadresse-deutschland.de
unter Angabe Ihrer Kundennummer.

Sie erhalten eine Gesamtrechnung je Verzollung sowie den dazugehörigen Einlagerungsgebühren, welche Sie in Bar oder per EC-/Kreditkarte vor Ort bezahlen können

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular!