Aktuelles zum Thema Corona Virus

Aktueller Stand: Samstag , 18.09.2021, 08.30 Uhr:

Erleichterung im deutsch-schweizerischen Grenzverkehr. Tages- und Einkaufstourismus ist erlaubt. Schweizer und Österreicher, dürfen für einen Tag nach Deutschland einreisen, auch zum Einkaufen, müssen Deutschland aber innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.

Weitere Informationen finden sie auf dem untenstehenden Link der Seite des Landes Baden-Württemberg:
„Baden-Württemberg Corona Verordnung“

 

Bitte achten Sie darauf, dass in Deutschland seit dem 27.04.2020 die Maskenpflicht besteht. Wenn Sie in unser Geschäft eintreten, müssen sie eine Maske tragen.
Haben sie keine, können sie eine Schutz-Maske bei uns erwerben. Diese kann auch für weitere Einkäufe in Deutschland verwendet werden.
Ohne Schutzmaske dürfen wir sie leider nicht bedienen.
Die Lage hat sich entspannt. Die meisten Pakete wurden bereits abgeholt. Es sind keine Voranmeldungen per Telefon oder E-Mail mehr nötig.

Info zur Maskenpflicht:
Ab dem 27. April gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht. Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen a) im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen und b) in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.